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Dirk-André Simoneit vertritt die Essener Schornsteinfeger

Wie Schornsteinfeger ihre Kunden unterstützen

Schornsteinfeger bringen nicht nur sprichwörtlich Glück, sondern auch tatsächlich: Weil sie sich für Sicherheit und Klimaschutz einsetzen. Dirk-André Simoneit, der neue Vorsitzende der Essener Kreisgruppe der Schornsteinfeger, erklärt im e-ssenz-Interview, wie er und seine Kollegen ihren Kunden zur Seite stehen und welche gesetzlichen Vorschriften seit jüngster Zeit zu beachten sind.

Herr Simoneit, ab wann sollte der Schornsteinfeger bei Baumaßnahmen hinzugezogen werden?

Dirk-André Simoneit: Wir freuen uns, wenn wir schon bei der Planung von Schornsteinen oder Feuerungsanlagen frühzeitig mit ins Boot genommen werden – und sei es nur für einen Schulterblick. Das vermeidet später möglichen Ärger auf allen Seiten. Wir bevollmächtigten Schornsteinfeger verstehen uns jedenfalls schon länger nicht mehr als strenge Prüfer, sondern als Dienstleister, die ihren Kunden helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Welche Aufgaben hat denn ein bevollmächtigter Schornsteinfeger?

Dirk-André Simoneit: Der bevollmächtigte Schornsteinfeger erfüllt in seinem Kehrbezirk hoheitliche Aufgaben. Zweimal innerhalb von sieben Jahren macht er zum Beispiel die Feuerstättenschau. Zudem gibt er laut Baurecht die Heizung vor Inbetriebnahme frei. Die jährliche Heizungskontrolle oder die Schornsteinreinigung dürfen sowohl vom bevollmächtigten Schornsteinfeger als auch seit Anfang 2013 mit dem Wegfall des Kehrmonopols von sogenannten freien Schornsteinfegern vorgenommen werden. Letztere können Kollegen aus einem anderen Kehrbezirk sein oder etwa Mitarbeiter von Sanitär- oder Heizungsunternehmen, die die notwendigen Zusatzqualifikationen erworben haben.

Haben Sie schon zu spüren bekommen, dass Kunden nun für die Routinearbeiten die freie Wahl des Schornsteinfegers haben?

Dirk-André Simoneit: Der Kunde ist kritischer geworden. Zu Recht! Die Kollegen haben aber schon lange vor dem Wegfall des Kehrmonopols begriffen, dass der Kunde König ist. Der Erfolg kann sich sehen lassen: In Essen beträgt die Wechselquote gerade mal ein Prozent. Das heißt, dass da Qualität abgeliefert wird. Eine Rolle spielt dabei sicherlich auch, dass viele Kunden nur einen Schornsteinfeger ins Haus kommen lassen wollen.

Inwieweit sichern die bevollmächtigten Schornsteinfeger die Qualität der freien Schornsteinfeger?

Dirk-André Simoneit: Der freie Schornsteinfeger dokumentiert und bestätigt seine Arbeit auf einem Formblatt, das vom Hauseigentümer unterschrieben wird. Der Bevollmächtigte des Kehrbezirks muss prinzipiell alle diese Meldungen ins Kehrbuch eintragen, kontrollieren und statistisch erfassen – ein Aufwand, für den er übrigens nicht entlohnt wird. Der Bevollmächtigte setzt zudem die Fristen und ist verpflichtet, bei Nichteingehen des Formblattes die zuständige Ordnungsbehörde zu informieren. Dann kann es unter Umständen zu Bußgeldern kommen.

 


Auf was achten Sie als bevollmächtigter Schornsteinfeger derzeit besonders?

Dirk-André Simoneit: Durch die Ökodesign-Richtlinie muss ein Großteil der Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden. Ausnahmen gibt es nur bei Brennwertkesseln oder Niedertemperaturkesseln. Da gibt es einen gewissen Bestandsschutz, der im Einzelfall geprüft werden muss. Des Weiteren müssen wir auch die Energieeinsparverordnung (EnEv) von 2014 im Rahmen der Feuerstättenschau berücksichtigen. Das heißt: Wenn wir das Haus vom Keller bis zum Dachboden begehen, dann achten wir etwa darauf, ob die Rohrleitungen gedämmt sind, ob es eine Nachtabsenkung gibt oder ob die oberste Geschossdecke gedämmt ist.

Ab dem 26. September 2015 müssen Hersteller ihre Heizgeräte mit einem Energielabel versehen, das Auskunft über ihre Energieeffizienz gibt. Prüfen Sie die Angaben?

Dirk-André Simoneit: Im Rahmen der Feuerstättenschau kontrollieren wir die sogenannte Unternehmererklärung. Diese wird unterzeichnet von dem Heizungsunternehmen, das in einem Bestandsgebäude die Heizanlagentechnik oder Teile davon erneuert, Außenbauteile verändert oder die Dämmung der obersten Geschosshälfte vornimmt. Bestätigt wird damit gemäß der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV § 26a), dass alles den neuesten Anforderungen entspricht. Die Unternehmererklärung muss vom Gebäudeeigentümer mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen. 

Welche Leistungen bieten Schornsteinfeger noch an?

Dirk-André Simoneit: Wir werden oft als Energieberater hinzugezogen. Schornsteinfeger kennen die Materie, sind sehr gut ausgebildet und werden regelmäßig weiter geschult in unserer Akademie in Dülmen. Neutralität steht bei uns ganz oben. Der Kunde weiß bei der Energieberatung: Wir wollen ihm kein Produkt verkaufen. Deshalb genießen wir ein hohes Vertrauen.

 

Zur Person
Dirk-André Simoneit, 53, kommt ursprünglich aus Köln. Kurz nach der Ausbildung zum Kfz-Mechaniker sagte ihm der Vater einer Freundin: „Junge, komm doch zu mir in die Lehre, nach Essen-Karnap, da lernst du etwas Richtiges!“, erinnert sich Simoneit. „Ich habe zwei Nächte darüber geschlafen und dann ,ja' gesagt. Und so wurde ich Schornsteinfeger.“ Seit 27 Jahren ist er Meister. Nach Zwischenstationen in Langenfeld und Gelsenkirchen, wo er seitdem wohnt, ist er seit 2003 in Essen tätig. Derzeit ist er Bevollmächtigter für Schonnebeck und Kray. 2015 folgte er Andreas Kahlert, der pensioniert wurde, auf den Posten des Vorsitzenden der Essener Kreisgruppe der Schornsteinfeger.

Kontakt:
www.schornsteinfeger-essen.de